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DSV-Skivereinsschule des Ski-Club Pallas e.V.

 DSV Skischule

- DSV TALENT.PUNKT -

Skischulleiter:  Dr. Rainer Siegel   Tel.: 0173 - 610 11 72   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Die DSV-Skivereinsschule des SC Pallas Berlin

In der Sommersaison 2012 begannen die damaligen U-14 und U-12-Läuferinnen Helene und Amelie Siegel mit ihren Eltern, Birgit und mir, mit wettkampforientiertem Training im Alpincenter Wittenburg. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Berliner Skirennsport noch von Leistungen aus der Vergangenheit, leistete aber keine rennsportliche Trainings- oder Jugendarbeit mehr. In der Folgesaison stellten wir die einzigen DSV-Athleten, die an Wettbewerben teilnahmen.

Wir luden alle Interessierten aus Berlin und Brandenburg ein, gemeinsam mit uns dem Skisport neues Leben einzuhauchen und es sammelte sich rasch eine größere Gruppe von Trainingsbegeisterten aus den Berliner Vereinen, sowie aus Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. Der SC Pallas freute sich in der Folge über rund 60 Neumitglieder!

Die Erfolge kamen zügig. Schöne Platzierungen bis hin zu Podestplätzen bei DSV-Schülerrennen, im Deutschlandpokal, der DSV-U18-Wertung waren Erfolge unseres Enthusiasmus. Als erste Berlinerin gewann Birgit Siegel ein Weltcuprennen der FIS-Masters-Klasse. Die Trainings fanden im Alpincenter Wittenburg und in Tirol statt, durchgeführt von der Skischule des bekannten Österreichischen Trainers Marko Fedrizzi.

Aufgrund unserer Leistungen in der Jugendförderung erhielt der SC Pallas vom DSV 2017 das Prädikat „DSV-Talentpunkt“ und gilt somit offiziell als Ansprechpartner für die Vereine der Region Nord-Ost in allen Fragen betreffend Training und Jugendförderung.

Selbstverständlich hielten die Verantwortlichen zu jeder Zeit alle relevanten gesetzlichen und verbandsrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung von Trainings im In- und Ausland ein. Nach mehreren Rücksprachen mit dem DSV und meinem Abschluss der Skischulleiterausbildung gründeten wir im Juli 2020 die DSV-Skischule des SC Pallas Berlin.

Heute verfügt die Skischule über mehr als zehn Instruktoren, Übungsleiter und Skilehrer. Der SC Pallas stellt rund 90% der Sieger und Medaillengewinner bei den Berliner Meisterschaften. Unsere älteren Athleten stellten bei der Deutschen Seniorenmeisterschaft Ski Alpin die größte Mannschaft und erlangten 3 Meistertitel, 3 Bronzemedaillen und mehrere Top-10-Platzierungen.

Mit unseren schicken SC Pallas Skianzügen erregen wir an vielen Orten Aufmerksamkeit und erhalten Anfragen zu unseren Aktivitäten.

Unsere Trainer bilden sich bei DSV-Fortbildungen, Renntrainings und besonders bei internen „Train The Trainer“- Meetings auf höchstem Niveau regelmäßig fort.

Unser Angebot:

  • Regelmäßige hochwertige Wettkampftrainings in Skihallen (April bis November) für Jugend und Erwachsene,
  • Kinder-Training und Skiunterricht in den Skihallen,
  • Wettkampf- und Skitechniktrainings in den Herbstferien (Gletscher) und den Winterferien (eigenes Trainingsgelände in Hochfügen),
  • Betreuung bei Wettkämpfen und Organisation von Wettkampfteilnahmen,
  • Beschaffung von wettkampftauglicher Ausrüstung zu Kaderpreisen bzw. über langjährige Kontakte im Sporthandel,
  • Durchführung interner Rennen (SC-Pallas Race-Day Hochfügen und Hallen-Event).
  • Und vor allem: Skifahren mit einer supercoolen Truppe!

2025-02-RS

Rechtsgrundlagen der Durchführung von Skiunterricht und Skitrainings in Österreich (Bsp. Tirol) durch die DSV-Skischule des SC Pallas.  - Ausführlicher Download pdf

Das Schilehrwesen[1] in Österreich ist ein wichtiger Bestandteil der Tourismuswirtschaft. Das Schilehrwesen ist Teil des Öffentlichen Rechts und der Materie Gewerberecht (nicht etwa Unterricht oder Sport) zugeordnet. Als Besonderheit innerhalb der österreichischen Rechtsordnung ist dieser Gewerbebereich Landes- und nicht Bundessache. Aus diesem Grund haben die einzelnen Länder eigene Schischulgesetze erlassen, die durch die Landesschilehrerverbände als berufsständische Vertreter bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden als Behörden und in nächster Instanz vom jeweiligen Amt der Landesregierung angewandt und kontrolliert werden. Die Rechtsvorschriften sind zwingend und Verletzungen unter teilweise hohe Strafen gestellt.[2]

Das Tiroler Schischulgesetz 1995 idF vom 19.02.2025 sieht vor, dass erwerbsmäßiger Schiunterricht[3] nur von besonders befähigten Personen (=Diplomschilehrern/staatlich geprüften Schilehrern) durchgeführt werden darf. Diese dürfen nach den Maßgaben des Gesetzes Schischulen eröffnen und als Lehrpersonal Schilehrer-Anwärter, Landesschilehrer und Diplomschilehrer beschäftigen. Diese strengen Ausbildungserfordernisse gelten auch für ausländische Schischulen, die vorübergehend („Ausflugsverkehr“) in Tirol tätig sind. Gleichwertige staatliche Diplome werden iSd Dienstleistungsfreiheit in der EU anerkannt[4].

Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich neben Ausnahmen wie Bundesheer, Schulschikurse oder Universitätssport nicht auf alpine Vereine und Sportvereine, sofern der Unterricht ausschließlich von Mitgliedern und für Mitglieder durchgeführt wird und weder den Trainern/Schilehrern noch dem Verein ein die Auslagen übersteigendes Entgelt zukommt. Diese Regelung besteht, um Schivereinen mit ihren ehrenamtlichen Trainern und Betreuern Jugendarbeit zu ermöglichen. Die Trainer sind den sicherheitsbezogenen Bestimmungen des Schischulgesetzes unterworfen, wie z.B. der maximalen Gruppengröße pro Trainer, Erste-Hilfe-Pflichten und Meldepflichten.[5]

Die DSV-Skischule des SC Pallas ist eine Vereinsskischule und bietet ihre Leistungen bei den Vereinstrainings in Tirol ausschließlich Mitgliedern an. Die Trainervergütungen beschränken sich auf tatsächlichen Aufwandsersatz (Reisekosten, Skipass, Unterkunft mit HP sowie Essensgeld). Der Skischulleiter führt eine Teilnehmerliste mit sich, auf der die dauerhafte Mitgliedschaft im SC Pallas bestätigt ist. In vielen Fällen beauftragen wir örtliche Skischulen.

[1] Die österreichischen Gesetzestexte verwenden Großteils die Schreibweise „Schi“

[2] Strafhöhe in Tirol: € 3.000,-- in Salzburg bis € 10.000,-- und sofortige Einstellung der Tätigkeit. Die Besonderheiten des österreichischen Verwaltungsstrafrechts sehen bei sog. „Ungehorsams Delikten“ (=Rechtsverletzung ohne direkte Schädigung Dritter) Beweislastumkehr vor. Die Gerichtsbarkeit ist nicht zuständig. Die Kontrollorgane iSd Gesetzes können unmittelbar vor Ort die Einstellung der Tätigkeit verfügen.

[3] Schiunterricht iSd Gesetzes ist jedwede Unterweisung in den Fertigkeiten des Schisports. Erwerbsmäßig iSd Gesetzes ist jede Entgeltlichkeit, auch z.B. in Pauschalangeboten enthaltene Kursgebühren.

[4] Die Anerkennungsrichtlinien sind streng, da die Schilehrerausbildung in Österreich sehr umfangreich und aufwändig ist (Anwärter: 9 Tage, Landesschilehrer: 28 Tage, Diplomschilehrer: 138 Tage).

[5] Das umfangreichere Salzburger Schi- und Snowboardschulgesetz sieht sogar vor, dass die Vereinsgründung nicht zur Umgehung des gesetzlichen Anwendungsbereichs erfolgen darf und die Mitgliedschaft unabhängig von der Trainingsteilnahme bestehen muss.

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